Fährtenhunde

Der Hund ist ein Nasentier. Sein Riechvermögen entwickelt sich bereits ab dem 16. Lebenstag. Hier beginnt der Welpe seine Umwelt wahrzunehmen. Seine Erlebniswelt baut sich in erster Linie aus Geruchsbildern auf. 
Hunde sind in der Lage, einen ganz bestimmten Geruch in einem Bereich aufzuspüren, der mit anderen Düften überladen ist. Dieses Unterscheidungsvermögen muss sorgfältig und regelmäßig trainiert werden. Grundsätzlich eignet sich jeder Hund zur Fährtenhundausbildung.

Die Bodenfährte setzt sich aus verschiedenen Geruchskomponenten zusammen:

  • Menschlicher Geruch: Der menschliche Körper besteht wie jedes Lebewesen aus Zellen, die alle nach einer mehr oder weniger kurzen Zeit absterben. Die Haut ist natürlicherweise ein Tummelplatz für Hautbewohner wie Bakterien. Diese zersetzen laufend die abgestorbenen Zellen (Verwesung). Die Abbauprodukte Bakterien haben charakteristische Gerüche, die (wahrscheinlich) aus einer Mischung von Dämpfen und Gasen bestehen. Diese mit Dämpfen umgebenen Hautschuppen fallen auf den Boden, werden dort von den Bakterien weiter zersetzt und bilden dort eine Geruchskomponente für die Fährte.
  • Verletzte Vegetation: Beim Auftreten des Fußes wird die Vegetation verletzt und Pflanzensäfte werden freigesetzt. Der Geruch dieser Säfte erreicht schnell ein Maximum und hält sich nicht lange. Wie schon bei der Entstehung des menschlichen Geruchs treten hier wieder Bakterien (diesmal Bodenbakterien) in Erscheinung. Sie fressen die toten Pflanzenzellen und zersetzen die freigesetzten Pflanzensäfte. Je üppiger die Vegetation, desto intensiver wird für den Hund diese Geruchskomponente sein.
  • Sonstiges: Beim Zustandekommen der Fährte ist es durchaus möglich, dass Abrieb vom Schuhwerk am Boden haften bleibt (z.B. Leder von der Schuhsohle).

Die Ausbildung erstreckt sich erfahrungsgemäß, je nach Trainingsintensität über ein bis zwei Jahre.
Es gibt insgesamt 8 verschiedene Fährtenprüfungen :

  • Stöberprüfung (StP) 1 – 3
  • Fährtenprüfung (FPr) 1 – 3
  • Fährtenhundprüfung (FH) 1 + 2

Voraussetzung zum Absolvieren einer dieser Prüfungsstufen ist das Bestehen der Begleithundeprüfung .
Bei den Stöberprüfungen soll der Hund zwischen 2 und 5 Gegenständen in einem Stöberfeld von bis zu 30 mal 50m "erstöbern" und anzeigen. Diese Prüfung ist eine gute Vorbereitung für eine eventuelle weitere Ausbildung zum Rettungshund.

Bei den Fährtenprüfungen müssen auf einer Fährtenlänge zwischen 300 und 600 Schritt und einer Liegezeit bis zu einer Stunde 2 bzw. 3 Gegenstände gesucht und angezeigt werden. Die Fährtenstrecke enthält 2 bzw. 4 rechte Winkel.

Das gleiche gilt auch für die Fährtenhundprüfung. Nur sind hier 4 bzw. 8 Gegenstände zu suchen. Die Länge beträgt bei der Stufe 1 bis zu 1200 Schritt, aufgeteilt in 7 Schenkel mit 6 rechten Winkeln. Die Länge der Stufe 2 beträgt bis zu 1800 Schritt. Hier sind 8 Winkel, davon zwei spitze und ein Kreisbogen vorgeschrieben. Die Liegezeit bei beiden Fährtenhundstufen beträgt 3 Stunden. Außerdem werden sie noch mal von einer zweiten Fährte gekreuzt, von der sich der Hund natürlich nicht verleiten lassen darf.

Bei allen Fährtenprüfungen wird der Hund an der 10 Meter langen Leine (Halsband oder Geschirr) oder frei geführt.

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